Reitplatzordung

Mit Nutzung des Reitplatzes akzeptieren Sie die Reitplatzordnung, die auch in am Platz aushängt. Die Benutzung des Reitplatzes ist nur Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Pferdefreunde Wertachau e.V. kostenfrei gestattet. Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig, nach vorheriger Absprache, den Reitplatz zu benutzen.

 

  1. Die Benutzung des Reitplatzes ist nur Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Pferdefreunde Wertachau e.V. kostenfrei gestattet.
  2. Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig, nach vorheriger Absprache, den Reitplatz zu benutzen. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 20,00 Euro monatlich sind vorab auf das Vereinskonto zu überweisen.
  3. Das Reiten auf dem Reitplatz erfolgt generell auf eigene Gefahr.
  4. Das Freilaufen der Pferde auf dem Reitplatz ist NICHT gestattet!
  5. Ständer, Stangen, Cavalettis und sonstige Hindernisse (wenn sie extra aufgebaut wurden) sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen. Auf dem Boden liegende Stangen sind wieder in die Auflagen zu legen. (Nicht davon betroffen sind Hindernisse die zu Unterrichts- und Gymnastikzwecken dauerhaft auf dem Reitplatz stehen, diese werden in der Regel jedoch so aufgebaut, dass ein 20x40 m Platz frei bleibt.)
  6. Jeder Nutzer des Platzes hat sich so zu verhalten, dass die anderen Nutzer weder gestört noch gefährdet werden. Es gelten die üblichen Bahnregeln.
  7. Bei zu trockenem Reitplatz ist dieser ausreichend zu bewässern. Die BEDIENUNGSANLEITUNG zur Pumpe hängt in der „Telefonzelle“ aus. Diese ist unbedingt zu beachten. Bei Fragen bitte an Birgit Schmid (Handy 0171/7121651) wenden.
  8. Nach dem Benutzen des Reitplatzes ist der Hufschlag bzw. Longierzirkel bei Bedarf zu ebnen.
  9. Verursachte Schäden sind unverzüglich im Reitstall bzw. einem Vorstandsmitglied anzuzeigen.
  10. Bei Lehrgängen, Turnieren und anderen Veranstaltungen kann der Reitplatz für andere Aktivitäten gesperrt werden.
  11. Zu den festgelegten Unterrichtszeiten (Schulbetrieb) bitten wir den Reitplatz freizuhalten bzw. vorher Absprache mit Frau Renz zu halten.
  12. ABMISTEN vor dem Verlassen des Reitplatzes nicht vergessen! Die Pferdeäpfel sind in den dafür vorgesehenen Hänger zu geben. (Wenn der Hänger voll ist, darf er gerne auf den nahegelegenen Misthaufen gefahren und geleert werden.)
  13. Die Benutzung der Vereinskoppeln ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand gestattet.

 

Reitplatzordnung als PDF

Die Vorstandschaft

 

 

 

"Vor allem darf ein Pferd niemals aus schlechter Laune heraus bestraft werden, aus aerger oder weil man beleidigt ist, sondern immer nur mit vollkommener Leidenschaftslosigkeit."
Francois Robichon de la Gueriniere